Praktika
Praktika in der Universitätsmedizin
Einen geeigneten Ausbildungsberuf auszuwählen bzw. zu finden gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die junge Menschen bewältigen müssen. Die ersten praktischen Erfahrungen im Berufsleben werden in der Regel in Schulpraktika vermittelt. Diese müssen derzeit in Allgemeinbildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 oder in Berufsbildenden Schulen absolviert werden.
Die Universitätsmedizin Göttingen hat im Hinblick auf die Bereitstellung von Praktikumsplätzen als größter Arbeitgeber der Region Südniedersachsen eine besondere Verpflichtung, junge Menschen dabei zu unterstützen, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden.
Schulpraktika an Allgemeinbildenden Schulen
Die in der Niedersächsischen Schulordnung vorgeschriebenen Orientierungspraktika für Schülerinnen und Schüler der
Allgemeinbildenden Schulen
- Hauptschule
- Realschule
- Gesamtschule
- Gymnasium
werden in der Universitätsmedizin Göttingen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten angeboten.
Die Zuständigkeit über die Vergabe von Praktikumsplätzen liegt bei den jeweiligen Vorgesetzten der Abteilungen, Geschäftsbereiche, Betriebseinheiten etc.
Bewerbungen sind daher schriftlich an die jeweiligen Bereiche zu senden (bitte Schulbescheinigung beifügen). Für den Fall einer Zusage wird die vorgesehene Einsatzstelle den Geschäftsbereich Personal - Sachgebiet Personalmarketing über das beabsichtigte Praktikum informieren.
Schulpraktika an Berufsbildenden Schulen
Es handelt sich um Praktika, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Unter anderem fallen folgende Schulformen darunter:
- Fachschulen (z. Bsp. FG Gesundheit und Soziales, FS Heilpädagogik)
- Berufsfachschulen (z. Bsp. BFS Ergotherapie, BFS Altenpflege, BFS Sozialpflege, BFS Hauswirtschaft)
- Fachoberschulen (z. Bsp. FOS Technik, FOS Wirtschaft und Verwaltung, FOS Gesundheit und Soziales, FOS Informatik)
Die Zuständigkeit über die Vergabe von Praktikumsplätzen liegt bei den jeweiligen Vorgesetzten der Abteilungen, Geschäftsbereiche, Betriebseinheiten etc.
Bewerbungen sind daher schriftlich an die jeweiligen Bereiche zu senden (bitte Schulbescheinigung beifügen).
Der Abschluss eines Praktikantenvertrags ist zwingend erforderlich. Dieser wird durch den Geschäftsbereich Personal - Sachgebiet Personalmarketing erstellt und muss vor Beginn des Praktikums unterzeichnet werden.
Unentgeltliche „Schnupperpraktika“
Die Durchführung von so genannten „Schnupperpraktika“, die in keinem Rechtsverhältnis stehen und die nicht im Rahmen einer theoretischen Ausbildung vorgeschrieben sind, ist in der Universitätsmedizin Göttingen grundsätzlich nicht möglich.
Zum einen unterliegt dieser Personenkreis nicht gemäß § 2 Absatz 1 des SGB 7 der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum anderen entstehen dem Arbeitgeber Kosten, da bei einer Beschäftigung dieser Praktikanten/-innen Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung eintritt.
Gleiches gilt für „Praktikanten“ zur Wiedereingliederung in ihren früher ausgeübten Beruf. Auch hier ist eine Aufnahme als Praktikant nicht möglich, da die besondere Gefahr besteht, dass überwiegend eigenständige Daueraufgaben aufgrund der bereits vorhandenen Berufserfahrungen ausgeübt werden, so dass bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess ein Dauerarbeitsverhältnis festgestellt werden könnte.
Berufspraktika
Für die Praktika im Rahmen einer
- Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
- Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG)
- Beruflichen Fort- und Weiterbildung, die durch die Arbeitsagentur gefördert wird
- Sonstige Berufspraktika
gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen ist unbedingt vor Beginn des Praktikums Kontakt mit dem Sachgebiet Personalservice aufzunehmen. Der Abschluss eines Praktikantenvertrags durch das Sachgebiet Personalservice ist zwingend erforderlich.
G3-223
Liste der Berufesbilder, für die ein Schulpraktikum im Bereich der UMG möglich ist
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