Leistungsnachweise Vorklinischer Studienabschnitt Humanmedizin
Seit der Einführung der neuen ÄAppO werden im vorklinischen Studienabschnitt Pflicht-Lehrveranstaltungen zur Erlangung von 15 Leistungsnachweisen durchgeführt. Des Weiteren wird im vorklinischen Studienabschnitt ein benoteter Leistungsnachweis in einem Wahlfach erworben.
Bescheinigungen
Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind:
- Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin
- 1. Praktikum der Physik für Mediziner
- 2. Praktikum der Chemie für Mediziner
- 3. Praktikum der Biologie für Mediziner
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
- Kursus der makroskopischen Anatomie
- Kursus der mikroskopischen Anatomie
- Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Seminar Physiologie
- Seminar Biochemie/Molekularbiologie
- Seminar Anatomie
- Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Praktikum der medizinischen Terminologie
Grundsätze für die Scheinvergabe
Die Ausstellung einer Bescheinigung über den Besuch einer Scheinpflichtigen Lehrveranstaltung (SpfLV) gemäß § 2 Abs. 7 ÄAppO erfordert den Nachweis einer regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an dieser SpfLV.
Regelmäßig ist der Besuch einer SpfLV, wenn mindestens 80 % der zur SpfLV gehörenden Unterrichtseinheiten besucht wurden.
Erfolgreich ist der Besuch einer SpfLV, wenn sich die Leiterin/der Leiter der SpfLV vom ausreichenden Kenntnisstand der Studierenden/des Studierenden überzeugt hat.
Konkrete Ausführungen der Grundsätze für die Überprüfung der regelmäßigen und/oder erfolgreichen Teilnahme an scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen beinhaltet die Studienordnung.
