Leistungsnachweise Vorklinischer Studienabschnitt Humanmedizin

Seit der Einführung der neuen ÄAppO werden im vorklinischen Studienabschnitt Pflicht-Lehrveranstaltungen zur Erlangung von 15 Leistungsnachweisen durchgeführt. Des Weiteren wird im vorklinischen Studienabschnitt ein benoteter Leistungsnachweis in einem Wahlfach erworben.

Bescheinigungen

Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind:

Grundsätze für die Scheinvergabe

Die Ausstellung einer Bescheinigung über den Besuch einer Scheinpflichtigen Lehrveranstaltung (SpfLV) gemäß § 2 Abs. 7 ÄAppO erfordert den Nachweis einer regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an dieser SpfLV.

Regelmäßig ist der Besuch einer SpfLV, wenn mindestens 80 % der zur SpfLV gehörenden Unterrichtseinheiten besucht wurden.

Erfolgreich ist der Besuch einer SpfLV, wenn sich die Leiterin/der Leiter der SpfLV vom ausreichenden Kenntnisstand der Studierenden/des Studierenden überzeugt hat.

Konkrete Ausführungen der Grundsätze für die Überprüfung der regelmäßigen und/oder erfolgreichen Teilnahme an scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen beinhaltet die Studienordnung.

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