Organisation des BHG in Angelegenheiten der Lehre

Die Angelegenheiten der ärztlichen Ausbildung am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen werden durch folgende ständige Ämter, Institutionen und Gremien vertreten:

Neben dem Vorstandsressort Forschung und Lehre (V1) existieren die Vorstandsressorts Krankenversorgung (V2) und Administration und Wirtschaftsführung (V3), die gemeinsam und verantwortlich auf der Grundlage der Experimentierklausel nach § 125a NHG den Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen über eine Amtsperiode von 5 Jahren führen.

Der Vorstand für das Ressort Forschung und Lehre ist gleichzeitig der Dekan der Medizinischen Fakultät (Personalunion).

In Fragen von Forschung und Lehre werden die Entscheidungen des Vorstands im Benehmen mit dem Fakultätsrat getroffen, dem wiederum der Dekan vorsitzt. Die Mitglieder des Fakultätsrats werden von den Interessengruppen entsprechend dem Ergebnis der fakultätsinternen Wahlen benannt. Im Fakultätsrat (13 Sitze) sind 2 Studierende mit Sitz und Stimme vertreten.