Organisation des BHG in Angelegenheiten der Lehre
Die Angelegenheiten der ärztlichen Ausbildung am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen werden durch folgende ständige Ämter, Institutionen und Gremien vertreten:
- der Vorstand für das Ressort Forschung und Lehre (V1) mit dem Geschäftsbereich Lehre und dem dort angegliederten Servicezentrum für Studierende der Medizin und Zahnmedizin
- der Dekan als gewählter Repräsentant der Medizinischen Fakultät mit dem Dekanat und dem Studiendekan
- die Studienkommission als ständige Kommission gemäss § 108 des NHG
- der Fakultätsrat, beraten durch seine mit Lehrfragen beauftragten Kommissionen und Ausschüsse (z. B. Zulassungskommission)
- die medizinischen Zentren bzw. die Abteilungen gemäss § 124 bzw. § 125 NHG, die jeweils in ihrem Bereich die Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung der Lehre tragen
Neben dem Vorstandsressort Forschung und Lehre (V1) existieren die Vorstandsressorts Krankenversorgung (V2) und Administration und Wirtschaftsführung (V3), die gemeinsam und verantwortlich auf der Grundlage der Experimentierklausel nach § 125a NHG den Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen über eine Amtsperiode von 5 Jahren führen.
Der Vorstand für das Ressort Forschung und Lehre ist gleichzeitig der Dekan der Medizinischen Fakultät (Personalunion).
In Fragen von Forschung und Lehre werden die Entscheidungen des Vorstands im Benehmen mit dem Fakultätsrat getroffen, dem wiederum der Dekan vorsitzt. Die Mitglieder des Fakultätsrats werden von den Interessengruppen entsprechend dem Ergebnis der fakultätsinternen Wahlen benannt. Im Fakultätsrat (13 Sitze) sind 2 Studierende mit Sitz und Stimme vertreten.
